So Treten Sie Der Jäger-Fischer-Gesellschaft Bei

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So Treten Sie Der Jäger-Fischer-Gesellschaft Bei
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Video: So Treten Sie Der Jäger-Fischer-Gesellschaft Bei

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Anonim

Durch den Beitritt zum Verein der Jäger und Fischer erhalten Sie noch mehr Möglichkeiten für Ihr Lieblingshobby. Der Kommunikationskreis erweitert sich, die Wissensbasis wird aufgefüllt. Sie können rechtzeitig lernen und an besonderen Veranstaltungen teilnehmen, Ratschläge und praktische Ratschläge erhalten, von Fachleuten lernen, auf dem Gelände der Jagd- und Fischereigemeinschaft jagen und fischen.

So treten Sie der Jäger-Fischer-Gesellschaft bei
So treten Sie der Jäger-Fischer-Gesellschaft bei

Es ist notwendig

Fähigkeit, Informationen zu suchen, mit Menschen zu kommunizieren, allgemeine Kenntnisse und Praxis der Jagd und Fischerei

Anleitung

Schritt 1

Finden Sie die Koordinaten der Jäger- und Fischervereine aus einem Verzeichnis oder dem Internet: Primärorganisationen werden in Unternehmen, Institutionen, Bildungseinrichtungen gegründet. Sie vereinigen sich zu Bezirks-, Regional- und zusammen bilden sie den Russischen Verband der öffentlichen Vereinigungen der Jäger und Fischer ("Rosokhotrybolovsoyuz").

Schritt 2

Prüfen Sie, ob Ihr Alter den Anforderungen entspricht: Sie können der Gesellschaft der Jäger und Fischer ab 16 Jahren (ohne Jagdrecht bis 18 Jahre) beitreten, für diejenigen, die Sportfischerei betreiben - ab 14 Jahren. Wenn Sie jünger sind, können Sie der Sektion der jungen Jäger (ab 14 Jahren) oder der Sektion der jungen Fischer (ab 10 Jahren) beitreten.

Schritt 3

Um der Gesellschaft beizutreten, müssen die Kandidaten die entsprechenden Prüfungen bestehen: Jäger bestehen das Jagd- und Fischerei-Minimum und Fischer - nur das Fischerei-Minimum. Programme und eine Liste mit Prüfungsfragen sind beim Kreis-, Stadt- oder Landesverband der Jäger und Fischer erhältlich.

Schritt 4

Unmittelbar nach Aufnahme in den Verein wird ein Mitgliedsausweis ausgestellt und bis zum 31. März des nächsten Jahres verlängert. Die Mitglieder des Jäger- und Fischervereins sind in der Hauptorganisation am Arbeits-, Studien- oder Wohnort eingetragen. Dort werden auch Mitgliedsbeiträge akzeptiert - dies ist Voraussetzung. Die Beitragszahlung erfolgt vor der ersten Jagd- oder Angelreise, spätestens jedoch bis zum 30. Juni des laufenden Jahres.

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