Von Zeit zu Zeit stellt sich für jeden Jäger die Frage: Wie verkauft man eine alte Waffe? Meistens ist die Notwendigkeit, Jagdwaffen zu verkaufen, mit dem Kauf einer neuen, moderneren Waffe verbunden. Es sei daran erinnert, dass der Verkauf von Waffen seine eigenen Merkmale hat. Wenn Sie Komplikationen und Verwaltungssanktionen durch die Zulassungsbehörden vermeiden möchten, sollten Sie sich mit einigen praktischen Empfehlungen vertraut machen.
Anleitung
Schritt 1
Bevor Sie Ihre Absicht erkennen, ein Jagdgewehr zu verkaufen, sollten Sie wissen, dass Sie es oder Ihre vorhandene Selbstverteidigungswaffe auf zwei Arten verkaufen können: Verkaufen Sie es über ein Waffenfachgeschäft oder melden Sie es bei einer anderen Person an.
Schritt 2
Um eine Waffe über ein Waffengeschäft zu verkaufen, müssen Sie zunächst die örtliche Polizeibehörde (genauer die Stelle, bei der Ihre Waffe registriert ist) über eine solche Entscheidung informieren. Füllen Sie den Hinweis aus, den Sie im Genehmigungssystem erhalten. Waffenschein und Reisepass der Meldung beifügen.
Schritt 3
Werden keine Gründe gefunden, die den Verkauf von Waffen verhindern, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung, die Sie bei der Registrierung der Waffe im Laden vorlegen.
Schritt 4
Wenn Sie eine Waffe verkaufen, indem Sie sie an eine natürliche Person ummelden, muss der potenzielle Käufer eine Lizenz von der Lizenzabteilung für den Kauf dieser Art von Waffe einholen. Dann müssen Sie sich an die Abteilung der Zulassungsbehörde wenden, bei der die Waffe registriert ist. Dort muss der Besitzer einen Antrag auf Neuausgabe der Waffe an den Käufer stellen (er legt seinen Führerschein vor).
Schritt 5
Der Verkauf eines Jagdgewehrs erfordert zusätzlich einen Kontrollschuss. Die Anweisung für ein solches Schießen wird vom Genehmigungssystem erteilt.
Schritt 6
Komplizierter wird die Situation, wenn Sie aus irgendeinem Grund zusammen mit der Waffe ein amtlich ausgestelltes Jagdmesser verkaufen möchten. Bei der Ummeldung eines Messers für einen anderen Jäger ist man oft mit Unsicherheiten im Ummeldeverfahren konfrontiert. Die etablierten Normen sehen definitiv nur die obligatorische Registrierung eines Messers in einem Jagdschein vor, regeln jedoch nicht das Verfahren zur Übergabe eines Messers an einen neuen Besitzer.